Beerdigungen
Beerdigungen sind möglich an allen Werktagen ausser Montag (und Mittwoch).
Der Beerdigungsgottesdienst beginnt um 10.30 Uhr.
Bestattung
Das Bestattungswesen ist Angelegenheit der politischen Gemeinde Neuenkirch.
Friedhofverwalter: Arthur Koch, Untergeitigen 3, 6016 Hellbühl, Telefon 041 467 39 14.
Bei einem Todesfall sind mit der Friedhofverwaltung folgende Fragen zu klären:
- Ort und Zeit der Abdankung und der Bestattung
- Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung)
- Art des Grabes (Reihengrab, Urnengrab, Urnenfamiliengrab, Familiengrab, Urnenhain, Gemeinschaftsgrab)
Informationen auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirch
Merkblatt Todesfall – Was ist zu tun? (Hinweise für Einwohner von Neuenkirch)
Pro Infirmis: Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Friedhofreglement Hellbühl