Die Sigristpfrundstiftung ist sich ihres Ursprungs bewusst; sie bezweckt, das ihr gehörende Kirchengut nachhaltig zu bewirtschaften und wertmässig zu erhalten; sofern die Erträge der Stiftung es zulassen, unterstützt die Stiftung die römisch-katholische Kirchgemeinde Hellbühl für ihre ordentlichen Aufwände. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und aufgrund des kirchlichen Charakters keine Revisionsstelle bezeichnen muss. Die kirchliche Aufsicht wird wahrgenommen durch den Bischof von Basel und gemäss Kirchgemeindegesetz durch den Kirchenrat von Hellbühl als untere und durch den Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche Luzern als obere Aufsichtsbehörde.
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